Änderungsantrag zu TOP 21 der 30. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Änderungsantrag zu TOP 21 der 30. Öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlüchtern am 09.09.2024

TOP 21: Benutzungsordnung für das Kultur- und Begegnungszenturm „KUBE“ der Stadt Schlüchtern

Wir die FDP-Fraktion beantragen folgende textlichen und inhaltlichen Änderungen zu folgenden Punkten:
§ 1 Absatz 3:
….,Förderung des Sports und Vereinstätigkeit, der sozialen Betreuung der Bürger und Einwohner sowie kommunalen und religiösen Zwecken.

§1 Absatz 4.
Die Durchführung von Veranstaltungen von verfassungsmäßigen Parteien und politischen Gruppierungen sowie der politischen Gremien sind zulässig.

§1 Absatz 7: Eine gewerbliche Nutzung mit Gewinnerzielungsabsicht der Räume ist ausgeschlossen.
§ 11 Ausnahmen:
In besonderen Einzelfällen, die von dieser Benutzungsordnung nicht erfasst sind, kann der Magistrat Ausnahmen zu dieser Benutzungsordnung zulassen.

Zur Begründung:
Eine wie aktuell formulierte Beschränkung auf kirchliche Zwecke oder auf die in Schlüchtern vertretenen Parteien erachten wir als nicht ausreichend. Eine solche Einrichtung sollte allen Gruppierungen, welche Teil unserer Gesellschaft und sich an die Verfassung halten, offenstehen.

Anmerkung: § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3, § 4 Absatz 5 sowie § 5 Absatz 3 sind inhaltlich noch im Detail zu überarbeiten.

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